Der Nationalrat beschloss am 6.12.2012 in seiner Sitzung weitreichende Verbesserungen im Tierschutz. So wird beispielsweise gegen das Kupieren von Hunden zukünftig strenger vorgegangen und Züchtern, die ihre Welpen nur zum Zwecke des Kupierens ins EU-Ausland verbrachten um sie später als kupierte Tiere in Österreich zu verkaufen, ein Riegel vorgeschoben. Außerdem ist der Import, der Erwerb und die Vermittlung sowie die Weitergabe von kupierten Hunden nun verboten, nicht aber der Besitz. „In Zukunft ist der Erwerb von kupierten Hunden verboten, nicht aber das Halten. Wenn Einzelpersonen oder Tierheime Halter von kupierten Hunden sind werden die Vierbeiner nicht abgenommen. Das wäre nicht im Sinne des Tierschutzes und der betroffenen Hunde“, so der Minister weiter. Das Verbot, kupierte Hunde auszustellen, bleibt weiterhin aufrecht.
Verjährungsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben
„Es freut mich, dass es gestern Abend im Nationalrat gelungen ist, weitreichende Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen. Besonders wichtig war mir die Verlängerung der Verjährungsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. In der Praxis hat sich in der Vergangenheit leider oft gezeigt, dass durch die kurze Verjährungsfrist die Täter nicht mehr verfolgt werden könnten. Damit wird eine langjährige Forderung des Tierschutzrates umgesetzt“, betonte Tierschutzminister Alois Stöger, anlässlich des gestrigen Nationalratsbeschlusses zum Tierschutzgesetz.
Quelle: www.ots.at