Einreiseregeln für Hunde beim Auslandsurlaub sind innerhalb der EU klar geregelt. Dennoch gibt es Ausnahmen, die bei Ankunft zu bösen Überraschungen führen können. Folgende Szenarien lassen sich durch gründliche Vorrecherche in allen Reiseländern weltweit vermeiden.
Rassetypische Regelungen innerhalb und außerhalb der EU
Welche Hunderassen überhaupt als Gäste im Land erlaubt sind, steht auf den Seiten der jeweiligen Außenministerien. In Dänemark beispielsweise dürfen 13 Hunderassen wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit überhaupt nicht einreisen. In anderen Ländern sind die Regeln lockerer. Jedoch kann für bestimmte Rassen zumindest eine Maulkorbpflicht bestehen. Es ist deshalb wichtig, entsprechend betroffene Hunde frühzeitig an das gelassene Tragen eines Maulkorbs zu gewöhnen. Dies gilt auch für Mischlinge, in denen vermutet oder sicher die Gene solcher Rassen vorhanden sind.
Hunde mit Medikationspflicht
Chronisch erkrankte Hunde können auf die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente auch im Auslandsurlaub angewiesen sein. Es kann passieren, dass genau diese Medikamente einer eingeschränkten Einfuhrerlaubnis unterliegen. Ausnahme sind Dokumente des Tierarztes sowie der Nachweis einer genau abgemessenen Menge der vorgezeigten Medizin. Missverständnisse lassen sich vermeiden, indem das Tierarztdokument von einer Übersetzungsagentur in die Zielsprache des Reiselandes übertragen und zusammen mit dem österreichischen Dokument vorgelegt wird. Wichtig ist neben dieser Verständlichkeit auch, dass keine einzige Tablette zu viel und kein Tropfengläschen mehr als bestätigt eingeführt werden.
Impfvorschriften und Impffristen beim Auslandsurlaub
Grundimpfungen und eine aktive Tollwutschutzimpfung sind mindestens in allen EU-Ländern vorgeschrieben. Je nach Reiseland sollte der mitreisende Hund zum Eigenschutz auch gegen häufige exotische Krankheiten geschützt werden. Allerdings dauert es eine Weile, bis ab Impfung der volle Impfschutz aktiv ist. Tierschutzexperten und Veterinärmediziner empfehlen deshalb einen Tierarztbesuch mindestens drei Monate vor Reiseantritt. In diesem Termin kann gleichzeitig das Packen einer geeigneten Reiseapotheke für den Hund besprochen werden. Wer nach Irland, Großbritannien oder Malta reisen möchte, erfährt jetzt außerdem, welche zusätzlichen Impfbedingungen hier erfüllt sein müssen, um ein Einreiseverbot oder langwierige Quarantänezeiten zu vermeiden.
Worst case: Hund entläuft im Auslandsurlaub
Sicherheitshalber läuft der Hund im Auslandsurlaub in freiem Areal stets an der Leine. Allerdings ist es für Hund und Hundehalter unwiderstehlich, ihn an ausgewiesenen Hundestränden oder Hundewiesen leinenfrei einmal Hund sein zu lassen. Ein Hase, ein interessanter Artgenosse – schon kann der Vierbeiner um die nächste Ecke entwischen. Ihn wiederzufinden, ist leichter durch Chippen und Registrieren der Chipnummer in einer weltweiten Datenbank der Tierschutzvereine vieler Länder. Diese netzwerken untereinander und helfen auch durch Kontakt zur örtlichen Polizei und lokalen Fundbüros oder Hundeauffangstationen weiter.
Reisezeit und Unterkunft hundefreundlich wählen
Hundefreundliche Ferienwohnungen finden sich zumindest in der EU an vielen Orten. Vorab sollte zusätzlich zum Außenbereich einer solchen Wohnung recherchiert werden. Ein umzäunter Garten ist fast perfekt. Hat er allerdings einen Pool, in welchem auch Nachbarn der Ferienwohnung daneben baden möchten, schränkt dies die Hundefreiheit deutlich ein. Ebenfalls wichtig für glückliche Hundeferien ist das Klima im Zielland zur gewünschten Reisezeit. Viele Hunde mögen den Sommer überhaupt nicht, fühlen sich dafür im Winter dort buchstäblich pudelwohl.
Fazit:
Hundehalter und Hunde sind auch während der Auslandsferien am liebsten unzertrennlich. Damit dieses Ferienglück gelingt, sollte schon Monate vorher gründlich recherchiert werden. Langfristige Vorbereitung schützt vor Quarantäne oder plötzlich ausgesprochenen Einreiseverboten.