Mit dem Hund ins Casino – aber nur Zuhause!

Hunde, außer Assistenzhunden, dürfen, wenn überhaupt, dann nur angeleint und oft auch nur mit Maulkorb in öffentliche Gebäude mitgenommen werden. Das gilt auch für Bus und Bahn und viele Geschäfte. Auch in Casinos und Spielhallen ist der vierbeinige treue Begleiter nicht willkommen. Warum eigentlich?

(C)Matt Nelson, unsplash

Für Casino- und Spielhallenbetreiber ist das gar keine Frage: Man stelle sich nur eine Pokerpartie vor, bei der die Spieler durch bellende oder herumhüpfende Hunde abgelenkt werden – ein Albtraum! Nur gut, dass man heutzutage nicht unbedingt mehr persönlich in ein Casino gehen muss, um zu spielen. Das Casino777 Schweiz bietet klassische Casino-Spiele wie Roulette, Spielautomaten, Live-Spiele und vieles mehr online rund um die Uhr an. Und der Hund kann in aller Ruhe mit am Tisch sitzen oder doch zumindest darunter liegen. Das Online-Casino sorgt für beste Unterhaltung mit hilfsbereiten Echtzeit-Croupiers und einer riesigen Auswahl an Spielen, darunter auch Blackjack und Würfelspiele. Damit steht einem entspannten Casino-Besuch mit Hund nichts mehr im Wege.

Mit dem Hund unterwegs in Wien

Zuhause stört es auch nicht, wenn der Hund plötzlich aufspringt und bellt, oder seine Spuren auf dem Teppich hinterlässt. Im Casino ist das generell unerwünscht. Auch in der Öffentlichkeit gibt es Regeln. In Wien zum Beispiel müssen Hunde an allen öffentlichen Orten angeleint geführt werden. Für Listenhunde, darunter fallen neben Bullterriern auch Rottweiler, gilt eine generelle Maulkorbpflicht. Das berühmt-berüchtigte „Häufchen“ muss definitiv entfernt werden, sonst drohen Bußgelder. Dafür stehen überall in der Stadt sogenannte „Hundekotsackerl“ zur Verfügung. In Museen und Theatern haben Hunde generell keinen Zutritt, einzige Ausnahme sind Blindenhunde. In öffentlichen Verkehrsmitteln muss man für den Hund einen eigenen Fahrschein ziehen, er kostet aber nur den halben Preis, kleinere Hunde dürfen in einem geeigneten Transportbehälter kostenlos mitfahren. In Wiener Parks dürfen Hunde nur auf gekennzeichneten Hundezonen oder auf den Hundeauslaufplätzen freilaufen, ansonsten müssen sie überall an der Leine geführt werden. Kinderspielplätze und Sandkisten sind für Vierbeiner absolut tabu!

Das Tierwohl hat Vorrang

Jeder Hundebesitzer muss sich ohnehin die Frage stellen, ob es für den Hund wirklich so toll ist, ihn in Casinos oder zu anderen Veranstaltungen wie zum Beispiel Volksfeste zu begleiten. Fühlt der Vierbeiner sich wirklich wohl zwischen all den lärmenden fremden Menschen, deren Bewegungen und Verhalten für den Hund nicht vorhersehbar sind? Gerade überschwängliche Freude mit lauten Rufen und hektischen Umarmungen können den Hund verängstigen und eventuell zu unerwünschten Reaktionen veranlassen. Auch wenn ein Hund das hektische Leben in der Stadt gut kennt, heißt das noch lange nicht, dass er sich auch auf fröhlich-lauten Festen wohlfühlt. Zu oft wird dabei vergessen, dass das Gehör und der Geruchssinn von Hunden ungleich besser ausgeprägt sind als beim Menschen. Die Geräuschkulisse bei Volksfesten ist schon für das menschliche Gehör oft unerträglich. Wieviel schlimmer muss das für den Hund sein? Letztlich geht es doch immer um das Wohl des Hundes. Man kann sich leicht vorstellen, dass er sich im Casino, in Konzert und Theater sowie im dichten Gedränge auf Volks- und Straßenfesten aller Art eher nicht wohlfühlt. Dieser Stress ist vermeidbar – für Mensch und Hund.

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