Der Wiener Tierschutzverein will mit einem ungewöhnlichen Projekt das Image von sogenannten Kampfhunden verbessern. Zehn Listenhunde werden als Therapiebegleithunde ausgebildet. Eingesetzt werden können sie dann etwa in Pensionistenheimen oder Kindergärten. Vom Pitbull bis zum Staffordshire Terrier: Zehn sogenannte Kampfhunde bildet der Tierschutzverein gemeinsam mit dem Verein „Tiere als Therapie“ (TAT) aus. Dadurch soll das Image der Hunde verbessert werden – auch damit sie leichter zu vermitteln sind. Eingesetzt werden können die Listenhunde dann in mehreren Bereichen, sagte Gudrun Braun vom Tierschutzverein gegenüber Radio Wien: „Die Hunde können als Therapiebegleithunde eingesetzt werden, in Bereichen von Seniorenheimen, Schulen, Kindergärten oder in Heimen für Personen mit Handicap.“
Pro Hund Ausbildungskosten von 800 Euro
Die Ausbildung soll rund ein Jahr dauern und kostet etwa 800 Euro pro Hund. Die Kosten teilen sich die beiden Vereine – es werden aber auch noch Sponsoren gesucht. Der Weg zum Therapiebegleithund ist laut TAT nicht einfach: Die Tiere müssen in den Bereichen Kontakte mit Menschen, Kontakte mit anderen Hunden, Gewöhnung an therapiespezifische Situationen und Kontrollierbarkeit trainiert werden. Die Halter bekommen eine Schulung über Grundlagen von Hundeverhalten. Zurzeit sind rund 190 Listenhunde beim Tierschutzverein untergebracht.
Probleme fürchtet Helga Widder vom TAT bei dem Projekt nicht. „Die zehn Hunde wurden sorgsam ausgewählt und werden ja samt Begleitperson ausgebildet“, so Widder. Ein wichtiger Faktor für das spätere Verhalten der Hunde sei zudem, wie sie als junge Welpen in den ersten Wochen ihres Lebens von Menschen behandelt wurden.
Aktuell ca. 2.500 Listenhunde in Wien
Ist man mit einem Kampfhund in der Öffentlichkeit unterwegs, braucht man in Wien einen Hundeführschein. Er ist seit 2010 Pflicht. Für den Erwerb des Scheins ist die Ablegung einer Prüfung nötig. Personen, die bei der Kontrolle keinen Führschein vorweisen können, werden bestraft. Die Höhe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Delikt. Die Spannweite reicht vom Organstrafmandat bis zu Anzeigen mit einem Maximalbetrag von 3.500 Euro.
Von der Regelung sind zahlreiche Rassen betroffen: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff) – inklusive entsprechender Mischlinge. Schätzungen zufolge gab es 2011 rund 2.500 solcher Hunde in Wien.
Weitere Informationen
Wiener Tierschutzverein
Tiere als Therapie
(Quelle: orf.at)