Im Zolldienst wird der Diensthund seit 65 Jahren erfolgreich eingesetzt. Hat sich damals die Tätigkeit des Diensthundes noch auf die Begleitung des Zollbeamten im Streifdienst beschränkt, so hat die Entwicklung im Bereich des Diensthundewesens aus dem „Werkzeug“ einen verlässlichen und unverzichtbaren Partner für den Zollbeamten geschaffen, dessen Aufgabe sich jedoch nicht mehr allein auf die Schutzfunktion reduziert. Eine Vielzahl von Suchtgift-, Zigaretten- und Bargeldaufgriffen sowie auch das Auffinden von geschmuggelten, artgeschützten Tieren in jüngster Zeit verdanken wir allein dem hervorragenden Geruchsinn unserer Diensthunde.
2008 konnten 11.729.684 Stück Zigaretten und 13,3 kg Drogen aufgespürt werden. Wie werden diese Hunde ausgewählt und ausgebildet? Welche Veranlagungen brauchen sie, um zum Spürhund zu werden? Und stimmt es wirklich, dass die Drogenspürhunde drogenabhängig sein müssen, um so effizient arbeiten zu können?
2014 gibt es in Österreich 28 Diensthunde, die für den österreichischen Zoll arbeiten, wobei es 37 sein sollten, jedoch der Nachwuchs fehlt. Zolldiensthunde sind Bundeseigentum. „Für die Zollbeamtin oder den Zollbeamten bedeutet das Führen und das Ausbilden eines Zollhundes eine besondere Aufgabe. Ab dem ersten Tag „im Dienst“ ist ein zukünftiger Diensthund einer Person zugeteilt. Der Hund wird zu einem neuen Familienmitglied, ist immer bei seiner oder seinem Beamten – in der Freizeit, am Wochenende und in der Arbeit“, erklärt Rudolf Druml; Bundesleiter Diensthundewesen im Bundesministerium für Finanzen.
Ein Zolldiensthund bleibt bis zu seinem 10. Geburtstag „im Dienst“. Mittels Schenkung wird er mit „Pensionierung“ an seinen Hundeführer oder der Hundeführerin übergeben, wobei der langjährige Weggefährte zu 99 % bei „seiner Familie“ bleibt.
Zolldiensthunde sind entweder in stationären Gruppen (zum Beispiel auf verschiedenen Flughäfen) oder in mobilen Gruppen (im gesamten Bundesgebiet, wo Gefahr besteht, dass Waren illegal eingeführt oder mit diesen gehandelt werden) aktiv. In mobilen Gruppen sind in erster Linie deutsche und belgische Schäferhunde zu finden. Sie haben zusätzlich zu ihren Gehorsams- und Spürhundeausbildungen eine Schutz-ausbildung. Diese zusätzliche Ausbildung erspart, wie der Bundesleiter für das Diensthundewesen des Bundesministeriums für Finanzen Rudolf Druml erklärt, durch die Präventivwirkung (die Anwesenheit des Hundes speziell in der Nachtzeit) mindestens 2-3 Beamte, die ansonsten die Sicherung übernehmen müssten.
In stationären Gruppen sind primär Labrador, Deutsch Kurzhaar, Flat Coated Retriever und zwei Englische Springer Spaniel vertreten. Hunde, die am Flughafen „arbeiten“, dürfen den vielen Reisenden keine Angst einjagen, zudem ist dort die Schutzfunktion nicht notwendig.
Ausbildung der Zollhunde
Das Ausbilden und der Diensthundeeinsatz erfordern von der Diensthundeführerin oder dem Diensthundeführer eine besondere Feinfühligkeit für das Lebewesen Hund und ein taktisches Verhalten. Teilweise werden Zollhunde kombiniert, also in zwei Bereichen ausgebildet.
Druml hat aus der Not heraus, da er 2004 nur mehr 11 Zolldiensthunde zur Verfügung hatte, als Erster in Europa begonnen, Zolldiensthunde in zwei Bereichen kombiniert auszubilden. Anfangs war es für die anderen Nationen ungewöhnlich– aber der Erfolg gibt ihm recht. Seither haben etliche Nationen ihre Ausbildung umgestellt und bilden nun ihre Zollhunde ebenfalls „dual“ aus.
Ausbildungsbereiche
- Bargeld & Drogen
- Tabak & Drogen & Schutz
- Artenschutz
Zusätzlich zur Spürhundeausbildung durchlaufen alle Hunde eine Ausbildung in Unterordnung und, als Sicherungsfaktor, eine Schutzausbildung. Die gesamte Ausbildung eines Zolldiensthundes kostet in etwa 25.000 € und dauert ca. 1 bis 1 ½ Jahre.
Den Artikel findest du in Ausgabe 01/2015 .