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Qualzuchtkontrollen – zahlreiche Hunde von Internationaler Hundeausstellung Graz 2019 ausgeschlossen

Am 9. und 10. März fand heuer wieder die vom Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) und Steirischen Hundesportklub (STHK) organisierte Internationale Hundeausstellung (IHA) Graz statt. Erstmals wurden dabei im Rahmen der seitens der Steirischen Tierschutzbeauftragten Dr. Barbara Fialla-Köck veranlassten Kontrollen der zur Ausstellung gemeldeten Hunde auf Qualzuchtmerkmale, auch Hunde von der Veranstaltung ausgeschlossen. Dies sorgte sowohl bei Züchtern, Ausstellern, vor allem aber beim ÖKV selbst für große Empörung.

Es sollte eine Ausstellung wie jedes Jahr auf dem Messegelände Graz werden. Doch als die ersten Züchter und Aussteller das Eingangsportal der Messe Graz erreichten, hatten hier bereits Amtstierärzte unter der Leitung von Mag. Alexandra Gruber Stellung bezogen.

Kontrollen nach dem Österr. Tierschutzgesetz auf klar definierte Qualzuchtmerkmale

Die durchgeführten Kontrollen fanden nach geltendem österreichischem Tierschutzgesetz statt, in welchem Qualzuchtmerkmale genau und unmissverständlich angeführt werden (siehe Kasten). Selbstverständlich wurden nur zur Ausstellung gemeldete Tiere kontrolliert, da davon auszugehen ist, dass diese aktiv in der Zucht eingesetzt werden. Dies sorgte jedoch für Unmut und wurde als „Schikane“ für Züchter bzw. den ÖKV interpretiert. Der Aufschrei vor Ort durch betroffene Aussteller und besonders durch vor Ort anwesende ÖKV-Funktionäre war enorm. Das Unverständnis über die durchgeführten Kontrollen gipfelte in der Zusicherung von Unterstützung seitens des ÖKV, sollten betroffene Aussteller rechtliche Schritte gegen die Kontrollen der Amtstierärzte in Betracht ziehen. Während sich zahlreiche Aussteller, vor allem jener Rassen, die keinerlei Qualzuchtmerkmale aufweisen, hocherfreut über die strengeren Kontrollen zeigten, ließen sich vor allem Aussteller zu Drohungen den Amtstierärzten gegenüber hinreißen, deren Hunde teils noch vor Ort von der Veranstaltung ausgeschlossen wurden. Darunter fanden sich Hunde, die mit Bindehautentzündung oder massiver Faltenbildung ganz klar erkennbar tierschutzrelevante Qualzuchtmerkmale aufwiesen. Es drängt sich schon die Frage auf, wie sich die Präsentation eines derart in seiner Lebensqualität beeinträchtigten Hundes mit dem viel strapazierten, aber offensichtlich wenig gelebten Projekt „Konterqual“ des ÖKV vereinbaren lässt. Denn die erboste Reaktion der betroffenen Züchterin sowie die Titel des Hundes lassen darauf schließen, dass dieser bisher ohne Beanstandung gerichtet wurde.

Große Reden – wenig tatsächliche Veränderung

Der ÖKV wird nicht müde, das Projekt Konterqual als Vorzeigeprojekt im Bemühen gegen Qualzucht zu bewerben. Ein Blick in die Ausstellungsringe zahlreicher seit Jahren im Fokus der Tierärzte stehenden Rassen wie Deutscher Schäferhund, Bulldogge, Chow Chow, Basset Hound, aber auch Mops und Dogge zeichnet ein völlig anderes Bild. Nach wie vor werden Deutsche Schäferhunde mit auffallend überwinkelter Hinterhand in kuhhessigem Stand ausgestellt und mit Bestnoten bewertet. Nach wie vor werden Bulldoggen mit auffallend kurzen Schnauzen und viel zu engen Nasenlöchern ausgestellt und mit Bestnoten bewertet. Nach wie vor werden Chow Chows mit viel zu steiler Hinterhand und Rolllidern ausgestellt und mit Bestnoten bewertet. Einer der ausgeschlossenen Hunde war ein Chow Chow, der bereits an den Augen operiert wurde und trotzdem konnten es weder Richter noch Aussteller nachvollziehen, dass dieser Hund von der Show ausgeschlossen wurde. Von einer willkürlichen Vorgehensweise war die Rede. Auch ÖKV-Funktionäre ließen sich zu derartigen Diffamierungen und Unterstellungen hinreißen, anstatt die Kooperation im Sinne der Hunde zu suchen und den Ausschluss massiv in ihrer Gesundheit eingeschränkter Hunde zu begrüßen. Es muss auch die Frage an so manchen Züchter erlaubt sein, warum eine chronische Bindehautentzündung oder das routinemäßige operative Erweitern der Nasenlöcher als „standardkonforme“ Normalität in Kauf genommen wird. Sämtliche Rassestandards wurden in den letzten Jahren angepasst, dennoch werden sie sowohl von Richtern als auch einigen Züchtern nach wie vor übertrieben und oft tierschutzrelevant fehlinterpretiert. Entsprechend wenig verändert sich das Erscheinungsbild betroffener Rassen.

Es geht nicht um Funktionäre, Richter, Referenten oder Züchter – es geht allein um das Lebewesen Hund!

Wir sollten nicht vergessen, dass wir hier nicht von Champions und Produkten sprechen, sondern von unseren Hunden, Lebewesen, die durch eine zu kurze Nase, zu weiche Sprunggelenke, zu lose Haut, zu große Körpermasse massiv in ihrer Lebensqualität eingeschränkt sind. Es sollten weder verletzte Eitelkeiten noch persönliche Animositäten im Mittelpunkt der Diskussion stehen, sondern einzig und allein das Wohl unserer Hunde. Und genau das sollte auch im Mittelpunkt all des Bemühens und der Interessen des ÖKV stehen, doch wartet man aus Angst vor sinkenden Meldezahlen bei Ausstellungen seit Jahren vergeblich auf echte, richtungsweisende Änderungen. Man wird sich im ÖKV auf kurz oder lang die Frage stellen müssen, ob man weiterhin auch den schwarzen Schafen unter den Züchtern eine  Bühne mit Papier bieten oder eine qualitätsvolle Alternative zu Dissidenzvereinen darstellen will. Solange man aber Züchtern mit über zehn aktiven Zuchthündinnen, in Zwingern nebeneinandergereiht, ebenso Papiere mit FCI-Stempel ausstellt, wie jenen, die das offensichtliche Leid ihrer Hunde im Angesicht des greifbar nahen Championtitels völlig ignorieren, darf man sich nicht wundern, wenn Dissidenzvereine und der private Welpenhandel regelrecht boomen. Eine konsequentere Haltung wäre man als Kynologischer Verein tatsächlich aber alleine schon den vielen bemühten und ehrlichen Züchtern schuldig, die sich oft kaum gegen skrupellose „Kollegen“ behaupten können. Und den Hunden gegenüber sowieso.
Zur ausgeglichenen Darstellung der Geschehnisse rund um die IHA Graz haben wir sowohl Frau Mag. Alexandra Gruber, welche die Leitung der tierärztlichen Kontrollen vor Ort innehatte, als auch Herrn Mag. Gerhard Pöllinger-Sorrè, ÖKV-Richter vor Ort, um ein Interview gebeten. Da die Stadt Graz ein gerichtliches Ansuchen um Unterlassung gegen Herrn Mag. Pöllinger-Sorrè einbrachte, konnte dieser vor Redaktionsschluss leider keine Stellung beziehen. 
Frau Mag. Gruber, Sie waren im Rahmen der durch den Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) organisierten Internationalen Hundeausstellung (IHA) Graz mit der Leitung des Teams der Amtstierärzte betraut. Ziel waren Kontrollen auf Qualzucht- und andere Merkmale, welche die Lebensqualität der zur Ausstellung gemeldeten Hunde einschränken. Wie kam es zu dieser Initiative und wie haben Sie die Situation vor Ort wahrgenommen?
Die Behörde ist laut Tierschutzkontrollverordnung, Tierschutz-Veranstaltungsverordnung und Tierschutzgesetz verpflichtet, Veranstaltungen auf die Einhaltung der jeweiligen Gesetze und Verordnungen zu überprüfen.
In der Stadt Graz werden viele Veranstaltungen mit Tieren durch uns (unter Auflagen und Bedingungen) bewilligt, die wir dann aufgrund o.g. Gesetztestexte kontrollieren. Die Kontrolle dieser Veranstaltung war also insofern keine Ausnahme oder gar Willkür. Natürlich war das Augenmerk dieser Kontrolle unter anderem auf Qualzuchtmerkmale bei auszustellenden Hunden gerichtet. Wir haben aber auch kontrolliert, ob z.B. Halsbänder verwendet wurden, die mit einem Zugmechanismus ausgestattet sind, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann.( § 5 Abs2 Ziffer 3c Tschg), oder ob die Tiere an sogenannten „Galgen“ in einer Weise fixiert wurden, dass die Tiere Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden. Weiters haben wir auch Kontrollen bzgl. § 7 Tschg. durchgeführt (Rasieren der Tasthaare an der Schnauze von Hunden). Der Veranstalter wurde über die bevorstehenden Kontrollen informiert und es wurde auch besprochen, wo diese stattfinden werden.

Den ganzen Artikel findest du in Ausgabe 03/2019 .