Seit gut drei Jahren sind Assistenzhunde in Österreich im Bundesbehindertengesetz §39a verankert. Damit ein Hund zur staatlichen Prüfung durch das Messerli Institut antreten darf, muss er sich jedoch erst wesensmäßig eignen, den gesundheitlichen Kriterien für Assistenzhunde enstprechen sowie eine intensive Ausbildung hinter sich haben; denn zur Assistenzhundeprüfung antreten können Hunde erst mit einem Mindestalter von 18 Monaten.
Assistenzhunde werden in drei Gruppen unterteilt: Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde
Der Blindenführhund ist vielen vielleicht ein Begriff. Servicehunde helfen Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, zum Beispiel RollstuhlfahrerInnen. Signalhunde unterstützen Menschen mit chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Epilepsie und auch anderen chronischen Krankheiten sowie Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung und Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung. All die oben genannten Hunde fallen unter den Begriff „Assistenzhunde“. Trotzdem passiert es im Alltag immer wieder, dass diese Hunde „Therapiehunde“ genannt werden. Der Unterschied ist folgender: Ein Assistenzhund arbeitet für seinen beeinträchtigten Besitzer, und der Therapiehund arbeitet gemeinsam mit seinem Besitzer für/mit anderen beeinträchtigten Menschen innerhalb eines therapeutischen Konzeptes.
Der Umgang
Dies ist einer der Hauptgründe, warum der Assistenzhund nicht abgelenkt werden soll. Die Hunde lernen zwar, Ablenkungen wie Locken zu widerstehen, trotzdem sollte man dies unterlassen. Assistenzhunde sind ausgebildete und geprüfte Lebensretter. Bei Fragen sollte man immer den Besitzer ansprechen, allerdings nicht den Hund. Ein Assistenzhund im Dienst darf nicht abgelenkt werden; weder durch Ansprechen, Locken, unerlaubtes Füttern, unerlaubtes Streicheln oder In-die-Augen-Starren. Auch die eigenen Vierbeiner sollten einen Assistenzhund im Dienst keinesfalls stören.
Die Ausbildung
Man kann den Hund sozusagen selbst ausbilden oder man bekommt einen fremd ausgebildeten Hund. Ein Hund, der selbst ausgebildet wird, lebt meist schon von Welpe auf beim Besitzer, der fremd ausgebildete Hund lebt bis zur Übergabe (einige Wochen vor der Prüfung) beim Hundetrainer und wird von diesem auf spezielle Aufgaben trainiert. Während ein Blindenführhund seinen Menschen durch den Alltag führt, ihm zum Beispiel Straßenübergänge oder Stiegen anzeigt, unterstützt ein Servicehund seinen Menschen meist bei körperlichen Tätigkeiten. Er hilft zum Beispiel Türen zu öffnen, den Lichtschalter zu betätigen oder hebt runtergefallene Dinge auf. Signalhunde zeigen ihren hörbeeinträchtigten Besitzern zum Beispiel an, wenn es an der Tür klingelt. Oder sie warnen ihre Besitzer vor einer Panikattacke und führen sie im Fall des Falles aus Geschäften raus.
Den ganzen Artikel findest du in Ausgabe 05/2018 .