Eine eigenartige Auffassung von Gefahr und Gewalt hatte ein burgenländischer Polizist. Als der Beamte in Zivil beim Spaziergang war, tötete er den Hund einer Pensionistin.
Es war ein Vormittag wie jeder. Eine Pensionistin drehte ihre Runde mit Ihren 2 Lieblingen – einem Golden Retriever und einem Schäfermischling. Kurz vor 10 Uhr kam es dann zu jenem unseglichen Zusammentreffen mit dem Polizisten in Zivil. Dieser begleitete seine Mutter beim Spaziergang mit deren Dackel.
Alle drei Vierbeiner waren angeleint. Dennoch soll sich der Retriever losgerissen haben und den Dackel zähnefletschend attackiert haben. Dabei wurde der Dackel am Ohr verletzt.
Was tut ein unerschrockener und wagemutiger Polizist in so einem Fall? Richtig! Er zieht seine Glock – die er natürlich beim Spaziergang immer bei sich hat – und gibt nein, nicht einen, nicht zwei, nicht drei – satte vier Schüsse auf den Golden Retriever ab. Schließlich will man ja auf Nummer sicher gehen.
Nach dem Vorfall erstattete der wagemutige Held dennoch sofort Selbstanzeige – schließlich will ja auch hier auf der sicheren Seite (der des Gesetzes) sein. Die Schüsse waren – seinen Angaben nach – gerechtfertigt, da der Retriever trotz zahlreicher Fußtritte nicht vom Dackel abgelassen hatte. In weiterer Folge hatte er nur seine Mutter beschützen wollen, da der Retriever so wahnsinnig aggressiv gewesen sein soll. Die Dienstbehörde verlautbarte, dass der Beamte „korrekt gehandelt habe“. Hier scheint das Gesetz recht dehnbar zu sein.
Gerade golden Retriever sind als gutmütige und ruhige Familienhunde bekannt. Wir bedauern aufrichtig, dass ein ausgewachsener Mann – der Erfahrung im Umgang mit Hunden hat – keine andere Lösung gefunden hat, um diese Situation zu lösen. Eventuell das nächste Mal das Schießtraining schwänzen und auf die Hundewiese gehen und beobachten.