Unfassbare Szenen spielten sich am Samstag in Gersdorf an der Feistritz ab: Jäger haben laut einem Bericht der Kleinen Zeitung zwei Hunde erschossen. Die Jäger behaupten die Hunde hätten gewildert, Augenzeugen berichten die Hunde wären spazieren gewesen. Die Ermittlungen laufen noch.
Die örtliche Polizei ermittelt gegen zwei Jäger, die am Samstag Nachmittag zwei angeblich wildernde Hunde getötet haben. Gegen 16 Uhr wurden in Gschmaier (Gemeinde Gersdorf/Feistritz) zwei Hunde, eine fünfjährige Schäfermischlingshündin und ein vierjähriger Dackel-Spitz-Mischlingsrüde, von zwei Jägern getötet, als sie angeblich Wild nachstellten. Zeugen sagten aus, dass die Hunde zwar frei herumgelaufen wären, jedoch nicht gewildert hätten. Die weiteren Ermittlungen und Einvernahmen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Hundebesitzer fassungslos
Fassungslos zeigt sich Gerhard Holzer aus Hirnsdorf, der Besitzer des getöteten Dackels. „Wo bitte gibt es so eine Grausamkeit?“, sagt er, der den Zeugenaussagen glaubt, wonach die Hunde „nur spazieren“ waren und auf offener Straße getötet wurden: Der Schäferhund soll angeschossen und dann qualvoll verendet, der Dackel erstochen worden sein. „Auch Kinder, die beim Reiterhof in der Nähe gespielt haben, haben das mitansehen müssen“, sagt Holzer.
Sein Hund sei am Freitag zu Mittag von zu Hause weggegangen – „zum ersten Mal“, wie Holzer sagt. Er habe ihn verzweifelt gesucht, aber nicht gefunden und dann zufällig beim Tanken in Hirnsdorf von Zeugen von der Tat erfahren. Auch der Besitzer des Schäfermischlings zeigt sich betroffen: „Unser Hund war immer tierlieb und hat nie jemandem etwas getan. Er war läufig, hat die Tür selber aufgemacht und ist weggelaufen. Wenn’s im Wald gewesen wäre oder auf der Wiese – aber mitten auf der Straße, das ist eine Sauerei!“, sagt er.
Klare Regeln für Jäger
Der Weizer Bezirksjägermeister Josef Kleinhappl kann und will die laufenden Ermittlungen in diesem speziellen Fall nicht kommentieren. „Ich bin nicht die Behörde oder die Polizei“, sagt er. Allgemein gelte aber: Sollten wirklich wildernde Hunde unterwegs sein, hätten Jäger das Recht, sie zu erlegen, „in welchen Fällen, das ist gesetzlich klar geregelt“, sagt Kleinhappl. Die gelebte Praxis sei es aber eher, zuerst mit den Hundebesitzern Kontakt aufzunehmen und eine Lösung zu suchen. „Aber wie das in diesem Fall genau war, kann und will ich nicht beurteilen“, sagt er.
Dass Jäger prinzipiell Wild jagende Hunde töten dürfen, bestätigt auch Landesjägermeister Heinz Gach. Zum aktuellen Fall sei ihm bekannt, dass zwei Landwirte die örtliche Jägerschaft darüber informiert hätten, dass zwei Hunde wildernd unterwegs seien und dass sie gebeten hätten, etwas dagegen zu unternehmen, so Gach.
Ein Jäger habe die beiden Hunde getötet, was anschließend, wie vorgeschrieben, der Polizei gemeldet wurde. „Der Schütze wird morgen von der Polizei einvernommen“, sagt Gach, „das ist abzuwarten.“ Er warne aber vor „selektivem Tierschutz“: „Auch die Wildtiere müssen geschützt werden. Die Rehgeißen sind um diese Zeit hoch beschlagen, also schwanger, Anfang/Mitte Mai wird gesetzt“, sagt Gach.
Untersuchung der Kadaver
Die Kadaver der Hunde wurden über Weisung der Bezirkshauptmannschaft in die Veterinärmedizinische Universität Wien zur genaueren Untersuchung gebracht.