Die Feuerwehr aus Bad Saarow musste am Samstagnachmittag eine kleine Bulldoge aus einem verschlossenen Auto befreien. Das Tier war mehrere Stunden von seinem Berliner Besitzer allein gelassen worden und bei seiner Rettung völlig dehydriert.
Auch bei unter 20 Grad Außentemperatur kann ein Hund im Auto ersticken! Obwohl der Besitzer die hinteren Fenster einen Spalt offen gelassen hatte, hatte sich das Wageninnere so stark aufgeheizt, dass die kleine Bulldoggen-Dame sich kaum noch bewegte, als Passanten sie auf dem Parkplatz Am Fuchsbau bei Bad Saarow (Oder-Spree) entdeckten.
Laut Zeugen hatte das Auto zu diesem Zeitpunkt schon mindestens drei bis vier Stunden unberührt dort gestanden. Da es weder den Feuerwehrleuten, noch hinzu gerufenen Polizisten gelang, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen, schlugen die Retter die Scheibe auf der Fahrerseite ein. Die Hundedame wurde mit Wasser versorgt und eine Sauerstoffmaske angelegt, da sich Zustand immer weiter verschlechterte. Die Polizisten brachten den hilflosen Vierbeiner anschließend zu einem Tierarzt.
Den Besitzer aus Berlin erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Wer muss die Kosen für den Einsatz übernehmen?
Bei einem fahrlässig verursachten Einsatz entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr, ob die Kosten dem Verursacher, also Halter auferlegt werden. In diesem Fall werden die Tierarztkosten und höchstwahrscheinlich auch der Polizei- und Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt werden.
Bekommt der Hundebesitzer das Tier wieder?
Am Sonntag verweigerte der Amtstierarzt die Rückgabe des Tieres, aufgrund des schlechten Zustandes. Demnach hätte es wirklich keine 5 Minuten länger dauern dürfen, sonst wäre das Tier wohl gestorben. Heute Morgen ging es der Bulldogge wieder sehr viel besser. Der Mann wird den Hund wohl wieder bekommen.