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Untreueverdacht bei Tierschutzverein WAHRO

Ein 47-Jähriger aus Ohlsdorf wird verdächtigt, von Juni 2012 bis April 2015 als Vorsitzender des Tierschutzvereins „WAHRO“, Spendengelder von mehr als 50.000 Euro veruntreut zu haben.

bannwahro

Der 47-Jährige hatte Anfang 2012 gemeinsam mit einer ukrainischen Internetbekanntschaft den Verein WAHRO (World Animal Help and Rights Organisation) mit Sitz in Ohlsdorf gegründet. Der Verein sollte sich Tierschutzproblemen in der Ukraine und Rumänien widmen. Die weiteren Vorstandsmitglieder waren in die Vereinsaktivitäten nicht näher eingebunden. Die Vereinsaktivitäten beschränkten sich in erster Linie auf Spendenaufrufe im Internet, insbesondere auf Facebook. Auf diese Weise lukrierte der Verein Spendeneinnahmen von über 200.000 Euro.

Spendeneinnahmen zur Finanzierung von Lebensunterhalt verwendet

Nach einer Anzeige Anfang 2015 leitete die Staatsanwaltschaft Wels und die Kriminaldienstgruppe Gmunden Ermittlungen ein. Im Zuge der Erhebungen stellte sich heraus, dass der 47-Jährige ohne Absprache mit seiner ukrainischen Vertrauten und ohne Beschlussfassung durch Vereinsvorstandsmitglieder über die Verwendung von Spendengeldern alleine entschieden haben dürfte. Er wird beschuldigt seinen Lebensunterhalt, seine Betriebskosten, Auslandsreisen, die Anschaffung von elektronischen Geräten wie Laptops, Mobiltelefone und anderes, aus Spendengeldern finanziert zu haben. Die Höhe des Schadens bzw. der möglicherweise veruntreuten Gelder ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Verein WAHRO aufgelöst!

Seitens der Vereinsbehörde wurde auf Grund dieser Vorgänge die Auflösung des Vereins verfügt. Das Bankkonto des Vereins wurde durch die Staatsanwaltschaft gesperrt, das Vermögen sichergestellt. Es gehen jedoch nach wie vor Spenden auf das Konto ein.

BITTE KEINE SPENDEN MEHR AN WAHRO!!
Die Polizei ruft dazu auf, keine Spenden mehr an den Verein WAHRO (World Animal Help and Rights Organisation) zu tätigen. Weiters wird ersucht bestehende Daueraufträge zu widerrufen bzw. einzustellen.

Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.