Haltung

Mietrecht – darf der Vermieter Haustiere verbieten?

Welche Haustiere darf ich als Mieter halten? Darf mein Vermieter Haustiere verbieten? Kann der Geruch nach nassem Hund zum Kündigungsgrund werden? Gemeinsam mit der Mietervereinigung Österreichs, klärt der Österreichische Tierschutzverein die drängendsten Fragen rund ums Mietrecht für Haustierhalter.

Welche Haustiere darf ich als Mieter halten?

1. In meinem Mietvertrag steht, dass in meiner Wohnung generell keine Tiere erlaubt sind. Muss ich mich daran halten?
Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, Haustiere zu halten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stuft generelle Verbotsklauseln zur Haustierhaltung als Benachteiligung für Mieter ein – somit sind diese unwirksam. Das gilt auch, wenn Sie den entsprechenden Vertrag bereits unterzeichnet haben.

2. Mein Mietvertrag besagt, dass ich bestimmte Tiere nicht halten darf (z.B. Hunde, Katzen, Frettchen). Muss ich mich an diese Vorgabe halten?
(Teilweise) freilaufende Haustiere wie Hunde, Katzen oder Frettchen kann der Vermieter vertraglich verbieten – nicht aber Haustiere generell. Als Mieter müssen Sie das Verbot einzelner Haustiere einhalten.

3. Laut Mietvertrag darf ich in meiner Wohnung keine Kleintiere halten. Ist das rechtens?
Kleintiere in Käfig-, Aquarien- oder Terrarienhaltung, von denen keine Gefahr oder Störung des Hausfriedens ausgeht, darf der Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Das betrifft u.a. Hamster, Wellensittiche, Meerschweinchen und Zierfische. Achtung: Auch bei Kleintieren gibt es Ausnahmen. Nachbarn und Vermieter müssen keine übermäßigen Belästigungen durch Tiere dulden. Das heißt: Wenn sich Ihr Papagei hin und wieder einmal bemerkbar macht, ist das in Ordnung. Krakeelt er jedoch den ganzen Tag lauthals vor sich hin, kann der Vermieter die Haltung verbieten.

4. Ist die Haltung exotischer, gefährlicher und giftiger Tiere laut Mietrecht zulässig?
Exotische, gefährliche oder giftige Tiere muss der Vermieter nicht dulden. Davon abgesehen ist die Haltung exotischer Tiere in Mietwohnungen oftmals nicht artgerecht.Häufig fühlen sich Nachbarn und Vermieter auch bedroht, wenn sogenannte Listenhunde im Haus wohnen. Auch in diesem Fall kann der Vermieter ein Haltungsverbot aussprechen.

Mietrecht: Wann dürfen Vermieter Haustiere verbieten?

5. Laut Mietvertrag sind Tiere in meiner Wohnung gestattet. Darf mein Vermieter die Erlaubnis zur Haustierhaltung zurücknehmen? 
Unter bestimmten Umständen kann Ihr Vermieter die Erlaubnis zur Haustierhaltung zurücknehmen. Dafür müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen. Wenn sich z.B. andere Hausbewohner über permanentes Hundegebell beschweren oder Katzenhaare schweres Asthma bei der Nachbarin verursachen, kann der Vermieter ein Haltungsverbot erwirken. Kommen Sie dieser Vorgabe nicht nach, droht die Kündigung.

6. Mein Mietvertrag beinhaltet KEINE Regelung zur Haustierhaltung. Dennoch besteht mein Vermieter darauf, dass mein Tier auszieht. Muss ich dem Folge leisten?
Wird das Thema Haustierhaltung durch den Mietvertrag nicht geregelt, sind Haustiere wie Hunde, Katzen und Kleintiere grundsätzlich erlaubt. Sollte Ihr Tier die Lebensqualität Ihrer Nachbarn beeinträchtigen, die Wohnung stark verschmutzen oder beschädigen, muss Ihr Tier jedoch möglicherweise ausziehen. Gefährliche, giftige oder exotische Tiere muss der Vermieter grundsätzlich nicht dulden.

Den ganzen Artikel findest du in Ausgabe 05/2020 .