Haltung

Wirkungslose Gesetze fördern Tierleid!

Es vergeht beinahe kein Tag, an dem nicht ein weiterer Fall von schlimmer Vernachlässigung von Hunden, Beißunfällen oder skrupellosen Vermehrern bekannt wird und das, obwohl wir inzwischen in Teilen Österreichs die strengsten bisher bestehenden Gesetze zur Haltung aber auch zum Verkauf von Hunden haben. Zuletzt hielten zwei besonders tragische Fälle – erneut in Kärnten – wieder vor Augen, wie wirkungslos die aktuell herrschende Gesetzeslage speziell was den Verkauf von Hunden und Hundewelpen betrifft, tatsächlich ist.

2017 hat der Nationalrat ein neues Gesetz erlassen, das den öffentlichen Verkauf und Handel von Hunden verbietet. Theoretisch. Praktisch können Vermehrer nach wie vor vollkommen problemlos ihre Welpen zum Kauf anbieten, solange sie ihren Wurf der zuständigen Behörde melden. Eine Kontrolle des Wurfes ist weder notwendig, noch finden sie auch nur annähernd ausreichend statt.

Die Bilder sind zutiefst mitleiderregend und zeigen klar und deutlich, dass wir in Österreich neben dem Problem bestehender Gesetze auch und vor allem ein Problem der aktiven Kontrollen haben. Kärnten fällt in den letzten Jahren besonders negativ auf. Ob verheerende Zustände in landwirtschaftlichen Betrieben oder der Fall der 35 toten Hunde – Kärntens Amtstierärzte scheinen keinerlei berufliche Konsequenzen befürchten zu müssen, denn die enorme Häufung solcher Falle, spricht eine deutliche Sprache:

+ 21 Kühe in Stall verhungert

+ Tote Rinder in Hüttenberg

+ Tote Kälber entdeckt

+ 35 tote Hunde in Kärnten gefunden

+ Verdacht der Tierquälerei auf Bauernhof in Maria Saal

+ Skandalöse Zustände bei Schweinemast-Betrieb

+ Hund in finsterem Keller angebunden

+ Tierleid nimmt kein Ende – säugende Hündin in Tierheim abgegeben

Hündin von ihren 6 Wochen jungen Welpen getrennt und in Tierheim abgegeben

Hündin Kira wurde ins Tierheim gebracht, da sie sich angeblich aggressiv ihrer Halterin gegenüber verhielt. Zum Zeitpunkt der Abgabe hatte die Hündin Welpen mit nur 6 Wochen liegen, welche bei der Halterin verblieben.

Das Klagenfurter Tierheim Garten Eden hat in einem verzweifelten Facebook Posting auf ihren aktuellsten Fall aufmerksam gemacht. Demnach wurde eine völlig abgemagerte und offensichtlich aktuell Welpen aufziehende American Staffordshire Terrier-Hündin abgegeben. Die Welpen sollen zu dem Zeitpunkt erst 6 Wochen alt sein und somit viel zu jung, um eine Trennung der Mutterhündin von ihren Welpen zu rechtfertigen. Vor allem aber die körperliche Verfassung der Mutterhündin lässt darauf schließen, in welchen Verhältnissen Hündin und Welpen gehalten wurden.

Es dauerte nicht lange, da meldeten sich Personen aus dem Umfeld der einstigen Halterin und rechtfertigten den bemitleidenswert abgemagerten Zustand der Hündin mit der zehrenden Aufzucht der Welpen. Sicherlich, die Aufzucht von Welpen ist für die Hündin immer anspruchsvoll. Genau aus diesem Grund füttern erfahrene Züchter aber in entsprechender Menge Futter mit hoher Energiedichte zu. Besonders brisant ist der Fall aber, weil die Halterin diesen Wurf gesetzeskonform bei der Behörde gemeldet und somit vollkommen legal gehandelt hat.

Obwohl die größte Online Handelsplattform Willhaben 2017 voll Stolz verkündete, zukünftig das Tierleid durch strengere Vorschriften für den privaten Handel mit Tieren eindämmen zu wollen, finden sich ebendiese Welpen für immerhin 1.200 € pro Welpe in einer vollkommen legalen Verkaufsanzeige wieder. Und damit sind die vehement vertretenen Bedenken der Tierschützer rund um den neuen Gesetzesentwurf, dieser würde zwar die Symptome etwas eindämmen, nicht aber die Ursachen des Tierleids bekämpfen, auf tragische Weise bewiesen. Doch wie so oft in Österreich, wird im Vorfeld neuer Gesetze nicht der Kontakt zu Experten mit breitgefächertem Praxiswissen gesucht, sondern es werden Berater herangezogen, die Politiker in ihrer persönlichen Einstellung nochmal bestärken und bestätigen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass wir in Österreich auch heute noch eine Rasseliste haben, kürzlich in Niederösterreich die nächste vollkommen sinnlose Novelle verabschiedet wurde und trotz neuem Gesetz nach wie vor Welpen ohne klarer Herkunftsnachweise ganz legal und offiziell online gehandelt werden dürfen.

Bis auf die Knochen abgemagerter und angebundener Rüde in Kellerabteil gefunden

 

Rüde Odin wurde bis auf die Knochen abgemagert und völlig verlassen nur an einer Leine angebunden, in einem Klagenfurter Kellerabteil gefunden. Im TIKO wurde er versorgt und untergebracht.

Der zweite Fall von Verwahrlosung – ebenfalls in Klagenfurt durch das Tierheim Garten Eden aufgedeckt – handelt von einem – ebenfalls der Rasse(-mischung) American Staffordshire Terrier angehörenden Hund, der bis auf die Knochen abgemagert, in einem Kellerabteil angebunden, verlassen aufgefunden wurde. Nun wird man in Österreich der Diskussion nicht müde, warum “gewisse” Rassen besonders gefährlich sein sollen. Doch die Frage, warum “gewisse” Rassen besonders leicht den Weg in besonders ungeeignete Hände finden und so regelmäßig unter Verhältnissen gehalten werden, die keinem Lebewesen zumutbar sind, stellt man nicht. Warum? Nach wie vor ist es viel zu einfach, einen Hund zu erwerben. Das eigentliche Problem, der einzig gemeinsame Nenner jeden Problems – egal ob Vernachlässigung, Beißunfall oder Welpenhandel – der Mensch nämlich – muss bis heute kaum nennenswerte Nachweise über persönliche und fachliche Befähigung zur Haltung von Hunden erbringen.

Schon Kinder müssen Umgang und Verantwortung spielerisch lernen

In Niederösterreich und der Steiermark müssen Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen. Im Rahmen von nur 4 (!) Stunden Theorie, soll ausreichend Wissen rund um Haltung, Wesen, Ernährung und anderer relevanter Informationen rund um das Zusammenleben mit Hunden vermittelt werden. Außerdem soll in 6 Stunden die nötige Praxis für eine reibungslose Hundehaltung vermittelt werden. Diese orientiert sich vom Aufbau her sehr stark den geltenden Begleithundeprüfungen (BH, BGH). Dennoch soll der Hundehalter sowohl die umfangreiche Theorie als auch die nötige Praxis in nur 10 Stunden erlangen. Das ist lächerlich und in keiner Weise ausreichend! Befähigungsnachweise sollten in einer Form erfolgen müssen, die dem zukünftigen Hundehalter das Rüstzeug für ein problemloses Zusammenleben auch mit herausfordernden Hunden im zunehmend urbanen Umfeld mitgeben!

Noch sinnvoller wären flächendeckend verpflichtende Kurse an Schulen, um Kindern von Beginn an das richtige Verhalten Hunden gegenüber zu lehren, da diese bekanntermaßen das Erlernte nicht nur ihrem Umfeld näherbringen, sondern in erster Linie selbst vom vermittelten Wissen profitieren und so Beißvorfälle wohl am effektivsten vermieden werden können. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die häufigsten Bisse im privaten Umfeld passieren und so jedes Gesetz rund um eine generelle Maulkorbpflicht in öffentlichen Räumen ad absurdum führen.

Höhere Anforderungen und bessere Kontrollen

Unsere Forderungen lauten daher, neben der Haltung insbesondere die Zucht von Hunden an den Nachweis fachlicher Qualifikation zu knüpfen! Im Konkreten soll daher:

– der Sachkundenachweis umfangreicher gestaltet werden, sodass Hundehalter nicht nur ausreichend Theorie vermittelt bekommen, sondern auch genügend Zeit haben, um praktische Kenntnisse zu erlangen.

– für den Erwerb sogenannter Listenhunde muss der zukünftige Halter zum Schutz des Hundes:
+ das 18. Lebensjahr vollendet haben
+ einen einwandfreien Leumund vorweisen können
+ nachweislich entweder über ein ausreichendes Einkommen bzw. einen festen Lehrplatz verfügen oder sollte er noch die Schule besuchen, in gesicherten sozialen Verhältnissen leben
+ einen mind. 8 Stunden umfassenden Kurs zum Erwerb der nötigen Sachkunde absolvieren und die Abschlussprüfung positiv bestehen
+ die Zucht sogenannter Listenhunde, sollte nur noch Züchtern erlaubt sein, die Mitglied in der FCI angehörigen Zuchtvereinen sind.
+ Listenhunde vermittelnde Tierheime haben bei der Vermittlung besonders strenge Kontrollen durchzuführen und diese nachvollziehbar zu dokumentieren.

– eine flächendeckende, verpflichtende Teilnahme an Kursen von Schulkindern im Pflichtschulalter eingeführt werden, die den Schülern den richtigen Umgang mit Hunden, richtige Verhaltensweisen bei Begegnung mit (fremden) Hunden, Bedürfnisse und Körpersprache von Hunden uvm. lehren. Auch Ausflüge in Tierheime sollten forciert werden, um die Verantwortung, die der Erwerb eines Tieres mit sich bringt, nachhaltig zu vermitteln.

– die Zucht von Hunden nur nach absolvierter Fachausbildung erlaubt sein! Diese Ausbildung soll Informationen über (Epi-)Genetik, Rassen und ihre eigentliche Bestimmung sowie ihre Haltungsanforderungen, Anforderungen an den Züchter sowie damit verbundenes Wissen rund um die optimalen Haltungsbedingungen einer trächtigen Hündin und der Aufzucht der Welpen vermitteln. Die Absolvierung dieser Ausbildung muss zwingende Voraussetzung für die Anmeldung eines Wurfes werden. Anders ist eine ausreichende Kenntnis über die Anforderungen rund um die Aufzucht eines Wurfes nicht zu gewährleisten und damit auch nicht sicherzustellen, dass die Welpen – egal welcher Rasse – in einem optimalen Umfeld aufwachsen. Hunde aber, die nicht unter besten Voraussetzungen aufgewachsen sind, sind später besonders gefährdet, unerwünschte Verhaltensweisen zu entwickeln. Nur durch eine strenge Reglementierung des Erwerbs eines Hundes und vor allem der Hundezucht, kann nachhaltig verhindert werden, dass Hunde in verantwortungslosen Händen landen.

Einzig von dieser Regelung ausgenommen werden sollten Senioren, denen nach individueller Prüfung ein Wissensnachweis nicht mehr zuzumuten ist, der Erwerb eines (kleinen) Hundes aber gleichzeitig den Erwerb eines im Alter wichtigen Sozialpartners darstellen würde.

Landespolitik in der Verantwortung – System der Amtstierärzte reformieren!

Solange die Politik nicht den Fokus weg von den Hunden hin zu den Menschen verlegt, wird es keine langfristige Verbesserung sowohl im Bereich der Tierquälerei als auch der Prävention von Hundebissen geben! Und wie dringend nötig in erster Linie eine umfassende Reformation der zuständigen Behörden und Ämter ist, zeigen die zahlreichen Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz allein in Kärnten.

Es ist durch kein Argument zu rechtfertigen, dass auch nur in einem einzigen Zuständigkeitsbereich eines Amtstierarztes Tiere monatelang im eigenen Mist liegen, verhungern oder elendig verenden! Solche Entgleisungen sind nur bei mangelhaften Durchführung von Kontrollen möglich und diese Praxis ist schnellstmöglich zu verbessern, denn auch Ämter haben ihre Verpflichtungen wahrzunehmen.