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Tierquälerei – Hund verhungert, kein Geld für Einschläfern

Ein besonders grausamer Fall von Tierquälerei brachte einer 66-jährigen Wienerin nun eine sechsmonatige Haftstrafe ein. Der 16-jährige Hund der Familie war schwer krank und nicht mehr in der Lage selbständig zu fressen. Da das Einschläfern der Familie zu teuer war, wurde er zum Sterben im Badezimmer abgelegt. 

„Was man da wegen eines 16-jährigen Hundes für einen Aufstand macht …“

Laut einem Nachbar winselte der Hund bereits tagelang in der Wohnung. Bis es dem Nachbarn zu viel wurde und er die Polizei verständigte. Diese fand einen bis auf die Knochen abgemagerten Hund, der nicht mehr zu retten war. „Was hätt ich machen sollen?“, meint die Angeklagte scheinbar völlig unberührt.

Richterin Olivia-Nina Frigo hält der Wienerin Fotos vor: „Komplett abgemagert, da sieht man alle Knochen.“ Die 66-Jährige berührt das nicht: „Ich hab ihm zu fressen gegeben, der Napf war voll! Der konnte sich nur nicht mehr bewegen, nicht mehr fressen.“

Ursprünglich hat die Frau den Hund ihrer inzwischen 22-jährigen Enkelin gekauft. Diese gab an keine Zeit mehr für den Hund gehabt zu haben, nachdem sie selbst Kinder bekam. Zum Geschehen meinte sie nur: „Was man da wegen eines 16-jährigen Hundes für einen Aufstand macht …“ und weiter „aber wir hatten kein Geld, mit ihm mehrmals zum Tierarzt zu gehen. Das muss man auch verstehen. Die Hälfte von meinem Sparbuch ging für ihn drauf.“ Und die Oma habe „wirklich auf ihn geschaut. Der war schon alt. Der hatte eine Ohrenentzündung, Zysten, der konnte den Kopf nicht mehr heben. Und dünn war er öfters.“

„Der ist zu Gott gegangen“

Nachdem der Hund zu krank und zu schwach zum Fressen war, legte sie ihn im Badezimmer ab. „Was hätt ich sonst machen sollen?“, fragt die Wienerin, die seine letzten sechs Wochen auf den Hund aufgepasst hat. Der Tierarzt habe zwar gesagt, der alte Hund sei so krank, dass er eingeschläfert werden müsse: „Aber das kostet alles! So viel Geld hab ich nicht.“ – „Sie können doch nicht einfach warten, bis er stirbt“, sagt Richterin Frigo. Antwort: „Der ist nicht tot, der ist zu Gott gegangen.“

Das Urteil, sechs Monate bedingt, nimmt die Oma an. Aber Tiere möchte sie „nie mehr“.