Aufhorchen lässt ein am 1.4. veröffentlichter Beschluss des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales, wonach ab 1.6.2016 die Kastration nicht nur für Bauernhof-Katzen, sondern auch für Hündinnen, die sich nicht in Züchterhand befinden, verpflichtend ist.
Auch Züchter betroffen
Der Beschluss sorgt vor allem bei Verhaltensexperten für Entsetzen. Seit Jahren sind die Auswirkungen einer Kastration bei Hunden so gut erforscht, dass von einer generellen Kastrationspflicht bei Hunden abzuraten ist. Eine mit der Evaluierung beauftragte Expertengruppe erließ nun in Erweiterung zur kürzlich beschlossenen Kastrationspflicht für Bauernhof-Katzen auch die verpflichtende Kastration von Hündinnen. Ausgenommen sollen laut ersten Angaben lediglich – pro im ÖKV registrierten Züchter – zwei (!) aktive Hündinnen sein.
Kampf gegen illegalen Welpenhandel
Damit wolle man auch der teils unüberschaubaren Massenzucht entgegenwirken und den Fokus hin zu mehr Bewusstsein für die Adoption eines Tierheimhundes lenken. Die Projektgruppe zeigte sich begeistert und sieht darin einen richtigen und wichtigen Schritt im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel.
Der Vorstoß schlägt schon jetzt hohe Wellen und wird speziell in Züchterkreisen noch für einigen Diskussionsstoff sorgen. In Anlehnung an die geltenden Bestimmungen für Katzen, sollen auch Halter von Hündinnen bei Nichteinhaltung mit Strafen von bis zu 3.900,- € rechnen müssen.