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Betrug: Waldviertler Huskyzüchterin verurteilt

Wie die Niederösterreichischen Nachrichten online berichten, hat sich am Montag eine Menschentraube an Husky-Züchtern aus ganz Niederösterreich vor dem Gerichtssaal gebildet. Wortfetzen wie „Die gehört eingesperrt“, „So eine Schweinerei, und das aus reiner Geldgier“, waren zu hören. Plötzliches Verstummen, als eine kräftig gebaute Frau sich nähert. Es ist jene Waldviertler Züchterin (49), die den Kollegen für teures Geld sibirische Schlittenhunde mit unrichtigen Ahnentafeln verkauft hat.

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Symbolfoto

Unbeeindruckt vom spürbaren Unmut der Kundschaft und Züchterkollegen betritt die Waldviertlerin den Saal und zeigt auch vor Richterin Monika Fasching-Lattus wenig Reue.

„Nachweis war einfach zu teuer“

Die 49-Jährige legt ein halbherziges Geständnis ab und ergeht sich in wortreichen Ausreden. „Das war nicht bösartig, dass ich den Fehler begangen habe. Die Hunde stammen alle von reinrassigen Tieren ab. Der Nachweis war aber einfach zu teuer. Die Ahnentafeln können mit DNA-Tests ja korrigiert und neu ausgestellt werden“, beteuert die Beschuldigte.

Ein geschädigter Züchter aus Poysdorf im Weinviertel wirft aufgebracht ein: „DNA-Tests, wie denn? Es fehlen teilweise die angegebenen Hunde-Eltern, die Deckrüden und Mutterhündinnen stimmen nicht. Kostenintensive Umschreibungen für ganze Würfe sind erforderlich. Derzeit gibt es 36 Welpen mit Zuchtverbot wegen gefälschter Papiere. Es ist ein langwieriger und kostenintensiver Weg, um die wirklichen Väter und Mütter zu eruieren.“

„Dass sich eine Frage der Vaterschaft stellen kann, ist nachvollziehbar, aber die Hundemutter sollte doch klar sein“, will die Strafrichterin wissen und erfährt von einem betroffenen Züchter, dass die Waldviertlerin fremde Welpen einfach zu anderen gelegt habe.

Chaos lässt Waldviertlerin kalt

Das verursachte Chaos lässt die mittlerweile mit Zuchtverbot belegte Waldviertlerin sichtlich kalt. Sie räumt lediglich ein: „Ich habe fahrlässig gehandelt. In einem Fall habe ich vermutet, dass ein anderer Rüde gedeckt hat, weil er so ein Grinsen im Gesicht hatte.“

„Diesen Verdacht, der sich später bestätigte, haben Sie dem Käufer aber nicht mitgeteilt. Sie haben sich damit abgefunden und damit ist es vorsätzlich“, erklärt die Strafrichterin und verurteilt die bislang unbescholtene Waldviertlerin wegen Betruges und Urkundenfälschung zu fünf Monaten auf Bewährung (nicht rechtskräftig).

Zitate aus der Verhandlung

„Was meinen Sie mit A- oder B-Papieren? Sie müssen mir bitte den Züchterjargon übersetzen“,
will die Strafrichterin nach einem Bombardement an Fachchinesisch von einer Züchterin im Zeugenstand wissen.

„Ein Hund mit B-Papieren hat Zuchtverbot und der Kaufpreis ist im Normalfall günstiger als einer mit A-Papieren. Ist man in ein Tier verliebt, zahlt man jeden Preis. Ich habe einen Hund mit A-Papieren zum Züchten gekauft. Es stellte sich aber heraus, dass die Ahnentafel nicht stimmt und der Hund wurde mit einem Zuchtverbot belegt. Einfach gesagt, ich habe einen Hund mit einem falschen Typenschein erhalten“,
bringt es die Zeugin einfach auf den Punkt.

„Er hatte so einen Smiley im Gesicht. Da habe ich gleich vermutet, dass der Rüde gedeckt hat“,
erzählt die Beschuldigte von ihrem Verdacht.

„Als Beschuldigte können Sie ja viel erzählen. Die Geschichte vom grinsenden Hund glaube ich Ihnen aber nicht“,
entgegnet der Staatsanwalt.

„Das können Sie mir schon glauben. Die Deckrüden haben wirklich ein zufriedenes Grinsen im Gesicht“, versichert die Beschuldigte beharrlich.

Wie bereits erwähnt wurde die Züchterin in der Zwischenzeit mit einer Zuchtsperre im Österreichischen Club für Nordische Hunde und Schlittenhunde (ÖCNHS) belegt. Sie züchtet indes ohne offizielle FCI-Papiere weiter. Genauere Informationen auch bezüglich der Ungültigkeit ausgestellter Ahnentafeln erfahren Sie direkt auf der Homepage des Österreichischen Clubs für Nordische Hunde und Schlittenhunde (ÖCNHS).

Quelle: Niederösterreichische Nachrichten