Im April diesen Jahres haben zwei Jäger in der Oststeiermark zwei angeblich wildernde Hunde erschossen. Nun muss sich einer der beiden Jäger vor Gericht wegen „Sachbeschädigung“ verantworten.
Der Besitzer eines der erschossenen Hunde hat diesen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien obduzieren lassen und erhebt nun schwere Vorwürfe. So sollen die Hunde nicht nur in besiedeltem Gebiet erschossen worden sein, sondern laut Obduktionsbericht keinerlei Hinweise auf wilderndes Verhalten bestehen. Bei der zusätndigen Jägerschaft kann man sich hingegen nicht vorstellen, dass die Jäger gesetzeswidrig handelten.
Wie es zum Vorfall kam
Im April diesen Jahres ereignete sich der Vorfall in der oststeirischen Gemeinde Gschmaier, nahe einem Reitstall. Die zwei angeblich wildernden Hunde, ein Schäfer-Mischling und ein Dackel-Spitz-Mischling, wurden laut Hundehalter Gerhard Holzer mit einem einzigen Schuss getötet: „Der Schäferhund hat ein Metallhalsband getragen, da hat er ihn beim Hals angeschossen. Ein Teil vom Projektil ist bei meinem kleinen Dackel-Spitz-Mischling von der dritten Rippe in der Lunge gelandet. Mein Hund ist dann ausgeblutet“.
Längerer Todeskampf
Laut Holzer waren die Hunde nicht sofort tot, sondern hätten noch längere Zeit gejault. Holzer beruft sich bei seinen Angaben auf Zeugen, die zu dem Zeitpunkt des Vorfalls anwesend waren. Besonders dramatisch: unter ihnen sollen auch Kinder gewesen sein. Den Grund für das ausbüchsen seiner Hündin sieht Holzer in der Läufigkeit derselben.
Laut Obduktionsbericht durch die Vetmed Uni Wien, gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass die Hunde gewildert hätten: „Ich habe mehrmals mit dem zuständigen Tierarzt telefoniert. Und der hat mir gesagt, er hat die Untersuchungen umfassend durchführen müssen, damit das gezielt für das Gericht tauglich wird. Er hat mir dann mündlich gesagt, es sind keine Wildspuren ersichtlich“, erklärt Holzer.
Zweifel am Obduktionsergebnis bei der Jägerschaft
So habe man im Magen der Hunde keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass sie tatsächlich Wild gerissen hätten, so Holzer. Karl Sirowatka, Geschäftsführer der Steirischen Landesjägerschaft, entgegnet jedoch, dass dies noch lange kein ausreichender Beweis dafür ist, dass die Hunde nicht gewildert hätten: „Mir ist der Fall so weit bekannt. Wie man allerdings durch eine Obduktion feststellen kann, ob ein Hund gewildert hat oder nicht gewildert hat, ist mir schleierhaft. Ein wildernder Hund muss sich ja noch nicht über dieses Stück, das er da gewildert hat, hergemacht und das schon angefressen haben.“
Schießen nur im Notfall
Sirowatka sieht sich und seine Jagdkollegen rechtlich auf der sicheren Seite: „Das Jagdgesetz sagt ganz klar: Wildtiere jagende Hunde darf ein Jagdausübungsberechtigter oder sein beeidetes Jagdschutzpersonal töten. Er ist nicht verpflichtet dazu – aber er darf es.“ Generell seien steirische Jäger jedoch angehalten, nur im äußersten Notfall auf wildernde Hunde zu schießen, so Sirowatka.